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Als Eigentümer oder Eigentümerin einer Wohnung sowie als Wohnungsgeber beziehungsweise -geberin erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung lebenden Person(en), wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Rechtliche Grundlage: § 50 (4) Bundesmeldegesetz
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder wohnungsgebende Person der jeweiligen Wohnung. Dies können Sie z.B. durch einen Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o.ä.nachweisen.
- Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Hinweise
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen unter https://serviceportal.nottuln.de/